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   OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08   

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OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus aus rechtlichen Gründen; Rechtlich fehlerhafte Subsumtion der Auswirkungen der Störung auf die Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit des Verurteilten bei der Tatbegehung durch das Gericht; Materielle Rechtskraft von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 324
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).

    Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, den häufig auftretenden Widerstreit beider Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 22, 322 ).".

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Zutreffend sind sie davon ausgegangen, dass es sich bei der rechtlichen Zuordnung der unstreitigen tatsächlichen Feststellungen zu den Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB um einen juristischen Subsumtionsvorgang handelt, der der Rechtskraft fähig ist, und für den als solchen keine Wiederaufnahmemöglichkeit besteht (§ 359 StPO; vgl. dazu BGHSt 39, 75 ; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 359 Rn. 25).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 28. August 2007 (1 StR 268/07) offen gelassen, ob von dem Grundsatz, dass für die -von § 66b Abs. 3 StGB vorausgesetzte- Erledigterklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB der Zustand des Verurteilten bei der vollstreckungsrechtlichen Entscheidung maßgebend ist, Ausnahmen in den Fällen zu machen sind, in denen eine - von Anfang an vorliegende -"Fehleinweisung" auf bloßer rechtsfehlerhafter Wertung der zutreffend festgestellten Tatsachen durch das erkennende Gericht beruht.
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Der Senat hat hierzu mit Beschluss vom 3.6.2005 (StV 2007, 430) ausgeführt: "Der Bundesrat hat mit seinem -dem Gesetz zu Einführung der nachträglichen Sicherungsverfahren zeitlich nachfolgenden- "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Drucks. 15/3652) diese Problematik möglicher Fehleinweisungen aus bloßen Rechtsgründen unter Hinweis auf die in NStZ 2003, 222 abgedruckte Entscheidung des Senats ausdrücklich aufgegriffen (vgl. BT-Drucks 15/3652 S. 15) und eine entsprechende Klarstellung des Gesetzestextes dahin vorgeschlagen, dass sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergeben muss, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustandes im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (§ 67d Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 des Entwurfs).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Kammerbeschluss vom 19.10.2006 (NStZ-RR 2007, 29) zur Auslegung des § 67 d Abs. 6 StGB anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Senats ausgeführt: "Es ist von Verfassungs wegen -auch unter Berücksichtigung des besonderen Gewichts des Freiheitsgrundrechts - nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte § 67 d Abs. 6 StGB nicht auf Fälle ausschließlich fehlerhafter Rechtsanwendung in dem der Unterbringung zu Grunde liegenden Urteil angewendet haben.
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07

    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die von Berg/Wiedner (a.a.O., S. 438) vertretene Rechtsausicht, dass die Rechtskraft des Maßregelausspruchs geringere Wirkung entfalte als die des Strafausspruchs, ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig, wie die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorrang des Erkenntnisverfahrens vor dem Verfahren über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.4. 2008, 5 StR 635/07, Rdnr. 11), wenn auch nach der Entscheidung des BGH kein substantieller Unterschied zwischen der Unterbringung nach § 63 StGB und der Sicherungsverwahrung bestehen soll.
  • OLG Dresden, 09.03.2000 - 1 Ws 65/00

    Revision; Rücknahme; Rechtsmittel; Anfechtung; Anfechtbarkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    und 27.11.2007 stützen, ohne den ärztlichen Direktor der Klinik SV2 als ärztlichen Sachverständigen mündlich anzuhören (OLG Thüringen, NStZ-RR 2000, 224; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 23.5. 2000, 3 Ws 512/00; Beschluss vom 23.11.2001, 3 Ws 1162/01; Beschluss vom 26.7.2006, 3 Ws 650/06).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
  • OLG Frankfurt, 22.05.1978 - 3 Ws 290/78
  • KG, 20.11.2000 - Zs 1835/00
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Annahme, dass im Erledigungsverfahren bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB die Überprüfung der ausschließlich rechtlich fehlerhaften Anordnung der Maßregel nicht möglich sein soll (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08, juris Rn. 11, NStZ-RR 2008, 324; Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 16; als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen in BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 29; Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12, juris Rn. 42, NStZ-RR 2015, 59).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

    21.5.2008 (3 Ws 344/08, NStZ-RR 2008, 324 ff.) ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 21.05.2008 (NStZ-RR 2008, 324) ausgeführt:.

    Dafür bieten die Gesetzesmaterialien keinerlei Anhalt, das Gegenteil ergibt sich vielmehr aus den Materialien zum nachfolgenden "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Dr. 15/3652), wie der Senat im Beschluss vom 21.5.2008 (NStZ-RR 2008, 324) nochmals hervorgehoben hat.

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Allerdings kommt nach der zutreffenden vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Erledigungserklärung wegen "Fehleinweisung" nur in Betracht, wenn die Anordnung der Unterbringung auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, nicht aber, wenn sie auf einem Rechtsfehler beruhte (BVerfG, NStZ-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325 und StV 2007, 430, 432; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 56; Fischer, aaO., Rn. 23; Schönke-Schröder-Stree/Kinzig, StGB , 28. Auflage 2010, § 67 d Rn. 16; a.A. Berg/Wiedner, StV 2007, 434).

    Selbst wenn die "neuen Sachverständigen" mit ihrer Einschätzung Recht hätten, handelte es sich um einen Fehler rechtlicher Subsumtion, so dass einer Neubewertung die entgegenstehende Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils vom 24.04.2008 entgegenstünde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325; LG Landau, StV 2007, 433, 434).

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